Vortrag & Diskussion
24.09.2008 - Manfred Bruns: "Die Emanzipation der Lesben und Schwulen
und die deutschen Gerichte"
Aktueller Überblick über den Stand der deutschen und europäischen Rechtsprechung zu diesem Thema
Vortrag & Diskussion am Mi. ab 19:30 Uhr...
Manfred Bruns
Bundesanwalt a.D. am Bundesgerichtshof
Die Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Gleichbehandlungshandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem besonderen Schutz von Ehe und Familie durch Art 6 Abs. 1 GG Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes bestimmt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dieser Satz hat viele Vorläufer. Die erste Fassung findet sich in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776.
Dort heißt es: „Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen wurden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit sind.“
Manfred Bruns präsentiert uns hier die aktuellsten Versionen der Rechsprechungen und das aus verschiedener Sicht, wie folgende Punkte zeigen:
- Die Rechtsprechung der internationalen und europäischen Gerichte und Spruchkörper
- Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1957 zu dem früheren § 175 StGB
- Der Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Aktion Standesamt aus dem Jahre 1993
- Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahre 2002
- Die Rechtsprechung der deutschen Obergerichte zu Art. 6 Abs. 1 GG
- Das Urteil des EuGH vom 01.04.2004 in der Rechtssache Maruko
- Der neue Nichtannahmebeschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2008
- Zur Bewertung der Rechtsprechung der deutschen Gerichte
Wir werden nicht nur einen Vortrag von einem der Topspezialisten auf diesem Gebiet in Deutschland, hören, sondern Manfred Bruns steht seinen Zuhörern auch anschließend mit kompetenden Antworten zur Verfügung.
Präzise, aktuell und aus "unserer" Sicht: So schnell wird man wohl keinen Vortrag dieser Art wieder hören.
Kurze Vita von Manfred Bruns, Bundesanwalt a.D.
- Manfred Bruns, Jahrgang 1934, verheiratet, drei erwachsene Kinder, vier Enkel...
- Er war bis zu seiner Pensionierung in Sommer 1994 Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
- Bruns bekennt sich in der Öffentlichkeit ganz bewußt zu seiner homosexuellen Orientierung und hat dabei viele gute Erfahrungen gemacht.
- Er hat sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen Aufsätzen und Vorträgen für die Rechte der Homosexuellen und für Menschen mit HIV und AIDS engagiert.
- Er war Mitglied der Enquete-Kommission "AIDS" des Deutschen Bundestages und hat sich dort mit Erfolg für eine menschliche AIDS-Politik eingesetzt.
- Der Bundespräsident hat Bruns anläßlich seines Ausscheidens aus dem aktiven Dienst für sein „gesellschaftliches und gesellschaftspolitisches Engagement für die Emanzipation und Anerkennung Homosexueller, für den Schutz ihrer Rechte und für die Wahrung der Würde von Menschen, die HIV positiv oder an AIDS erkrankt sind," das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen.
- Bruns lebt heute mit seinem Lebenspartner in Karlsruhe.
- Er ist einer der Sprecher des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V. und arbeitet bei der "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)" sowie bei der „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare (SLP)" mit. Außerdem versucht er, Schwulen und Lesben, die sich bei rechtlichen und sozialen Problemen an ihn wenden, Hilfen zu vermitteln.
- Manfred Bruns gehört außerdem zu den Stiftern der auf Initiative des LSVD gegründeten Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgender.
- Presselink 1: BOX - Ausgabe 09/08
- Presselink 2: SiS - Ausgabe 09/08
- Link 1: www.lsvd.de
- Link 2: www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
Eintritt frei!
Wir erbitten NUR eine Spende von € 1,-für unser hauseigenes
Projekt "Kinder mit AIDS".
Danke!